Hinweise für Publizierende

 
 
 

1) Hinweise zur Veröffentlichung auf KartDok

 

1.1) Publikationsworkflow

  • Um den Publikationsservice KartDok nutzen zu können, müssen Sie sich in KartDok einmalig registrieren. Nach erfolgter Registrierung haben Sie als Inhaber:in der jeweiligen Urheberrechte die Möglichkeit, in Übereinstimmung mit dieser verbindlichen Publikationsleitlinie beliebig viele Dokumente auf KartDok zu veröffentlichen.
  • Den Publikationsvorgang starten Sie bitte durch Ihre Anmeldung (Login) am Server. Danach stehen Ihnen unter dem Menüpunkt „Dokument einreichen“ unsere Web-Formulare zur Übermittlung Ihrer Dokumente an KartDok zur Verfügung.
  • Im Web-Formular können Sie die bibliographischen Metadaten Ihres Beitrags erfassen und speichern. Für den Upload Ihres Dokuments nutzen Sie bitte ebenfalls dieses Web-Formular.
  • Den vollständig ausgefüllten und mit Ihrer (digitalen) Unterschrift versehenen Publikationsvertrag im Dateiformat PDF senden Sie bitte per E-Mail ankartdok@sbb.spk-berlin.de.
  • Die Freischaltung der eingereichten Publikation dauert im Regelfall ca. eine Woche. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen zur Veröffentlichung vorgesehenen Beiträge erst nach formaler und inhaltlicher Prüfung auf KartDok freigeschaltet werden.

Bitte beachten Sie zudem unsere Nutzungsbedingungen sowie die Publikationsleitlinie für KartDok.

1.2) Erschließung der Publikationen

Zur Gewährleistung eines thematischen Zugangs aller Inhalte von KartDok werden die Antragsteller:innen gebeten, ihr Werk im Zuge des Einreichungsvorgangs auch mit beschreibenden Metadaten inhaltlich zu erschließen:

  • sowohl mit frei zu vergebenden Schlagworten
  • und gegebenenfalls auch mit normierten Schlagworten (Terminologie der im Hintergrund eingebundenen Gemeinsamen Normdatei).

Alle auf KartDok veröffentlichten Beiträge werden zudem auf Basis der wissenschaftlichen Fachsystematik der Bibliographia Cartographica und der Dewey-Dezimalklassifikation sowie durch freie Schlagwörter inhaltlich erschlossen. Alle auf KartDok veröffentlichten Textbeiträge werden mit Suchmaschinentechnologie im Volltext recherchierbar gemacht.

 

2) Wahrung der Rechte von Autorinnen und Autoren

 

2.1) Nutzungsrechte sichern

Nach Möglichkeit sollten Sie einem Verlag keine ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen.

  • Wenn Sie ausschließliche Nutzungsrechte übertragen, können Sie Ihr eigenes Werk nicht mehr vollumfänglich nutzen.
  • Beispielsweise können Sie dann Ihre wissenschaftliche Arbeit nicht mehr frei online zugänglich machen. Vielmehr müssen Sie für eine Open-Access-Veröffentlichung erst eine Lizenzvereinbarung mit Ihrem Verlag treffen. Diese ist möglicherweise kostenpflichtig für Sie.
  • Sichern Sie sich daher in Verlagsverträgen immer Ihre Rechte.

2.2) Open-Access-konforme Verlagsverträge abschließen

Bevorzugen Sie für Ihre Veröffentlichung möglichst Verlage mit einem Open-Access-Geschäftsmodell beziehungsweise eine Open-Access-Zeitschrift.

  • Wenn Sie bei einem Verlag mit einem Bezahl-Modell veröffentlichen, streichen Sie restriktive Formulierungen wie „Übertragung ausschließlicher Rechte“ aus dem Verlagsvertrag.
  • Wenn der Verlag auf der Übertragung ausschließlicher Rechte besteht, vereinbaren Sie im Verlagsvertrag wenigstens ein Nutzungsrecht zur Open-Access-Zweitveröffentlichung. Hierfür stellt Ihnen Scholar's Copyright Addendum Engine von Creative Commons Textbausteine zur Erstellung eines entsprechenden Vertragszusatzes zur Verfügung (siehe hierzu auch die Hinweise des Projektes open-access.network).
  • Verwehrt Ihnen der Verlag die sofortige Open-Access-Veröffentlichung, vereinbaren Sie eine möglichst kurze Embargofrist (bis zu einem Jahr).

Halten Sie die Vereinbarung unbedingt in Ihrem Verlagsvertrag fest. Bei Vertragsverhandlungen können Sie argumentieren, dass die Zweitveröffentlichung nicht in Konkurrenz zur Verlagsversion steht, sondern die Sichtbarkeit der Publikation insgesamt erhöht und damit eine zusätzliche Werbung für den Verlag darstellt, die Onlineversion auf KartDok verweist zudem auf die Erstveröffentlichung.

 

3) Anforderungen zur Barrierefreiheit

 

Bitte beachten Sie bei Ihrer Publikation auch die Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden. Weitere Informationen zur digitalen Barrierefreiheit finden Sie in der Publikationsleitlinie für KartDok.

Hilfestellung hierzu bieten unter anderem diese Anleitungen und Programme zur Erstellung bzw. Überprüfung von barrierefreien PDF-Dokumenten.

3.1) Erstellung barrierefreier Quelldokumente für PDF-Dateien (Microsoft Office)

3.2) Überprüfung der Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten (Standard PDF/UA)

Weitere Hilfestellung, zum Beispiel zur Aufbereitung Ihrer Dokumente im PDF-Format, können Sie über unser Kontaktformular erhalten.

 

4) Publikations-Tantiemen über die VG Wort

Derzeit können wir für KartDok kein Meldeverfahren für die VG Wort realisieren. Die VG Wort bietet allerdings eine Sonderausschüttung an, die auch ohne Zählpixel funktioniert. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der VG Wort.