Article / Chapter CC BY 4.0
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Kartenherstellung zwischen Lizenzen, Daten, Programmcode und Darstellung

Affiliation
Kramp, Selling & Partner Rechtsanwälte mbB, Rostock
Zscheile, Falk

Das Urheberrechtsgesetz schützt Informationen, die in einer bestimmten Weise wertvoll sind. Historisch gesehen war es in der Regel so, dass die geschützte Information direkt mit einem körperlichen Gegenstand verknüpft war. Das Gemälde befindet sich auf der Leinwand, der Text auf einer Buchseite. Mit der Digitalisierung haben sich die Voraussetzungen bei der Entstehung von Informationen, die durch das Urheberrechtsgesetz geschützt werden, grundlegend geändert. Bei der Darstellung digitaler Inhalte ist immer auch Software beteiligt. Software genießt aber selbst ebenfalls Urheberrechtsschutz. Daneben genießen auch die einer Kartendarstellung zugrunde liegenden geographischen Informationen einen Schutz als Datenbankherstellerrecht. Auch die Darstellungsregeln für den Renderer können ebenfalls Schutz durch das Urheberrechtsgesetz genießen. Wenn eine bestimmte Information durch ein Ausschließlichkeitsrecht, wie sie sich beispielsweise im Urheberrechtsgesetz finden, geschützt ist, dann ist die Nutzung nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Lizenz-/Nutzungsbedingungen möglich. Doch welche Lizenz gilt, wenn mehrere eigenständig geschützte Gegenstände (Software, Kartendaten, Darstellungsregeln, Kartendesign) zusammentreffen? Mit dieser Frage setzten sich die nachfolgenden Ausführungen auseinander.

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