Reichskammergericht und Kartographie : über Entstehung und Benennung der Augenschein-Karten
Der Beitrag befasst sich mit der Rolle der „forensischen Kartographie“ im Kontext des Reichskammergerichts (RKG) von 1495 bis 1806. Im Zentrum steht die Analyse von handgezeichneten topographischen Darstellungen, die als Beweismittel im Rahmen eines gerichtlichen „Augenscheins“ - insbesondere bei Grenzstreitigkeiten - angefertigt wurden. Der Verfasser des Beitrags definiert den Begriff der „Augenschein-Karte“ und grenzt diese von Landschaftsgemälden, die einen rein ästhetischen Zweck haben, sowie von gedruckten Karten ab. Anhand der Analysen von RKG-Akten aus dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart wird für diese aufgezeigt, dass die Verwendung dieser Karten insbesondere in Mandatsprozessen verbreitet war und sich der berufliche Hintergrund der Kartenmacher im Laufe der Jahrhunderte wandelte.
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